Muss eine konservative orthopädische Praxis eine Kollegin oder einen Kollegen zum
Hygienebeauftragten Arzt bestimmen? Oder gilt
dies nur unter bestimmten Voraussetzungen? Wie ist die Rechtslage für Praxen, die
Neuraltherapie anbieten oder Infiltrationen
beziehungsweise intraartikuläre Injektionen vornehmen? Diese Frage haben in den letzten
Wochen BVOU-Mitglieder diskutiert.